Zweck der Diplomprüfung
Diplomgrad
Studiendauer, Gliederung des Studiums und der Prüfungen
Der Prüfungsausschuss
Die Prüfer
Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung
Verschwiegenheitspflicht
Bekanntgabe der Prüfungstermine, Meldefrist und Prüfer
Zulassungsvoraussetzungen
Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen
Antrag auf Zulassung zur Prüfung
Entscheidung über die Zulassung
Ausschluss von der Teilnahme an der Prüfung nach Zulassung
Sonderregelung für Behinderte
Rücktritt und Versäumnis
Mängel im Prüfungsverfahren
Unterschleif und Beeinflussungsversuch
Mündliche Prüfung
Öffentlichkeit der mündlichen Prüfung
Schriftliche Prüfungen
Prüfungsnoten
Prüfungsgesamtnote
Bescheinigung über eine nicht bestandene Prüfung
Ungültigkeit der Prüfung
Einsicht in die Prüfungsakten
Zweck der Diplomvorprüfung
Zeitpunkt des Ablegens der Diplomvorprüfung
Gliederung und Zulassungsvoraussetzungen für die Diplomvorprüfung
Umfang der Diplomvorprüfung
Prüfungszeugnis
Nichtbestehen der Diplomvorprüfung
Wiederholung der Diplomvorprüfung
Zweck der Diplomprüfung 
Spezielle Zulassungsvoraussetzungen
Zeitpunkt des Ablegens der Diplomprüfung
Gliederung und Umfang der Diplomprüfung
Diplomarbeit
Zusatzfächer
Nichtbestehen der Diplomprüfung
Freier Prüfungsversuch
Wiederholung der Diplomprüfung
Zeugnis und Diplom
Übergangsbestimmungen und Inkrafttreten
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Prüfungsordnung | Studienordnung | Studienplan

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Diplomprüfungsordnung

für den Diplomstudiengang Physik, Studienrichtung Technische Physik
an der Universität Bayreuth
vom 1. August 2000
in der Fassung vom 20. Juni 2002

Aufgrund des Art. 6 in Verbindung mit Art. 81 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erlässt die Universität Bayreuth folgende Diplomprüfungsordnung für den Diplomstudiengang Physik, Studienrichtung Technische Physik: (Mit allen Funktionsbezeichnungen sind Frauen und Männer in gleicher Weise gemeint. Eine sprachliche Differenzierung im Wortlaut der einzelnen Regelungen wird nicht vorgenommen.)

Erster Teil: Allgemeine Vorschriften
§ 1 Zweck der Diplomprüfung
§ 2 Diplomgrad
§ 3 Studiendauer, Gliederung des Studiums und der Prüfungen
§ 4 Der Prüfungsausschuss
§ 5 Die Prüfer
§ 6 Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung
§ 7 Verschwiegenheitspflicht
§ 8 Bekanntgabe der Prüfungstermine, Meldefrist und Prüfer
§ 9 Zulassungsvoraussetzungen
§ 10 Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen
§ 11 Antrag auf Zulassung zur Prüfung
§ 12 Entscheidung über die Zulassung
§ 13 Ausschluss von der Teilnahme an der Prüfung nach Zulassung
§ 14 Sonderregelung für Behinderte
§ 15 Rücktritt und Versäumnis
§ 16 Mängel im Prüfungsverfahren
§ 17 Unterschleif und Beeinflussungsversuch
§ 18 Mündliche Prüfung
§ 19 Öffentlichkeit der mündlichen Prüfung
§ 20 Schriftliche Prüfungen
§ 21 Prüfungsnoten
§ 22 Prüfungsgesamtnote
§ 23 Bescheinigung über eine nicht bestandene Prüfung
§ 24 Ungültigkeit der Prüfung
§ 25 Einsicht in die Prüfungsakten
Zweiter Teil: Besondere Vorschriften
Erster Abschnitt, Diplomvorprüfung
§ 26 Zweck der Diplomvorprüfung
§ 27 Zeitpunkt des Ablegens der Diplomvorprüfung
§ 28 Gliederung und Zulassungsvoraussetzungen für die Diplomvorprüfung
§ 29 Umfang der Diplomvorprüfung
§ 30 Prüfungszeugnis
§ 31 Nichtbestehen der Diplomvorprüfung
§ 32 Wiederholung der Diplomvorprüfung
Zweiter Abschnitt, Diplomprüfung
§ 33 Zweck der Diplomprüfung 
§ 34 Spezielle Zulassungsvoraussetzungen
§ 35 Zeitpunkt des Ablegens der Diplomprüfung
§ 36 Gliederung und Umfang der Diplomprüfung
§ 37 Diplomarbeit
§ 38 Zusatzfächer
§ 39 Nichtbestehen der Diplomprüfung
§ 40 Freier Prüfungsversuch
§ 41 Wiederholung der Diplomprüfung
§ 42 Zeugnis und Diplom
§ 43 Inkrafttreten

Erstellt am 19.06.2005 mit UDO6 durch WWW-Physik@Uni-Bayreuth.de