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Studienplan
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Maßgeblich ist der Wortlaut der amtlichen Bekanntmachung. Sie
kann im Dekanat eingesehen werden.
Diplomprüfungsordnung
für den Diplomstudiengang Physik, Studienrichtung Technische Physik
an der Universität Bayreuth
vom 1. August 2000
in der Fassung vom 20. Juni 2002
Aufgrund des Art. 6 in Verbindung mit Art. 81 Abs. 1 Satz 1 des
Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erlässt die
Universität Bayreuth folgende Diplomprüfungsordnung für
den Diplomstudiengang Physik, Studienrichtung Technische Physik:
(Mit allen Funktionsbezeichnungen sind Frauen und Männer in
gleicher Weise gemeint. Eine sprachliche Differenzierung im Wortlaut
der einzelnen Regelungen wird nicht vorgenommen.)
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