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Studienplan
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Maßgeblich ist der Wortlaut der amtlichen Bekanntmachung. Sie
kann im Dekanat eingesehen werden.
Diplomprüfungsordnung
für den Diplomstudiengang Physik, Studienrichtung Physik
an der Universität Bayreuth
vom 1. August 2000
in der Fassung vom 20. Juni 2002
Aufgrund des Art. 6 in Verbindung mit Art. 81 Abs. 1 Satz 1 des
Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erlässt die
Universität Bayreuth folgende Diplomprüfungsordnung für
den Diplomstudiengang Physik: (Mit allen Funktionsbezeichnungen
sind Frauen und Männer in gleicher Weise gemeint. Eine
sprachliche Differenzierung im Wortlaut der einzelnen Regelungen wird
nicht vorgenommen.)
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