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Studienplan
Studienordnung für den Diplomstudiengang Physik, Studienrichtung Physik
an der Universität Bayreuth
vom 1. August 2000
Aufgrund des Art. 6 in Verbindung mit Art. 72 Abs. 1 Satz 1 des
Bayerischen Hochschulgesetzes - BayHSchG - erläßt die
Universität Bayreuth folgende Studienordnung für den
Diplom-Studiengang Physik. (Mit allen Funktionsbezeichnungen sind
Frauen und Männer in gleicher Weise gemeint. Eine sprachliche
Differenzierung im Wortlaut der einzelnen Regelungen wird nicht
vorgenommen.)
Dieser Text wurde mit Sorgfalt erstellt. Dennoch wird keine
Gewähr für seine Richtigkeit übernommen.
Maßgeblich ist der Wortlaut der amtlichen Bekanntmachung. Sie
kann im Dekanat eingesehen werden.
Anhang:
Studienplan für den Diplomstudiengang Physik, Studienrichtung Physik
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